
Dörverden – Nach dem Auffinden einer Leiche am 25. Januar 2020 auf einem Binnenschiff im Bereich der Dörverdener Schleuse wurde das Video einer Überwachungskamera gesichert. In dem Totschlagsprozess am Landgericht Verden steht im Raum, dass die Polizei ein darauf erkennbares viertes Schiff übersehen habe. Stimmt so nicht, meint die Staatsanwältin und hat sich in dem Prozess schützend vor die Ermittler gestellt.
„Wir haben auf dem Video ein Schiff gesehen, das man offenbar bislang noch nicht gesehen hatte, und wir haben die Polizei gebeten zu ermitteln“, leitete der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk die Befragung einer Kriminaloberkommissarin ein. Erste Staatsanwältin Dr. Annette Marquardt widersprach dem Vorsitzenden zum Ende der Zeugenbefragung. „Das kann ich so nicht stehen lassen. Da muss ich die Polizei in Schutz nehmen“, sagte die Juristen. Diese habe „sorgsam gearbeitet“.
Sie gehe davon aus, dass das Video in Augenschein genommen worden ist. „Abgesehen davon haben wir in den ersten Stunden in einem Todesermittlungsverfahren ermittelt“, erklärte sie. „Es gab keinen Anlass, die anderen Schiffe anzusehen.“
Aus ihrer Sicht auch nicht nach der Festnahme des Angeklagten am Tag nach Auffinden der Leiche. Dazwischen habe eine außergewöhnlich lange Obduktion gelegen. Der getötete 37 Jahre alte Steuermann war auf dem Deck des Binnenschiffs gefunden worden. Der 39 Jahre alte Angeklagte war der Kapitän.
Ein Unbekannter auf den anderen Schiffen hätte ein Motiv haben müssen, verdeutlichte die Staatsanwältin. Doch darauf hat sie offenbar keine Hinweise. In der Anklageschrift geht sie davon aus, dass der Steuermann vom Kapitän im Streit getötet wurde, was dieser bestreitet.
Der Angeklagte will nichts von einem Streit mit einem unbekannten Dritten mitbekommen haben. Hätte er aber, meint die Staatsanwältin. Der Abstand vom Fundort der Leiche und der Kajüte des Kapitäns betrage rund 80 Meter, so Marquardt. Bei dem Opfer habe es sich um einen „110-Kilo-Mann“ gehandelt. Da müsse es bei der Tat „ein ziemliches Gepolter gegeben haben“, argumentierte die Juristin.
Die Kammer hat die Polizei inzwischen beauftragt, die beiden Schiffe zu ermitteln. Was sich als schwierig erweist, da es kein Zulassungsverzeichnis wie bei Fahrzeugen gibt, wie die Kriminaloberkommissarin nach Rücksprache mit der Wasserschutzpolizei mitteilte. Sollte es gelingen, müsse dann noch geklärt werden, mit welcher Besatzung diese damals unterwegs waren. Weil beim Schleusen offenbar nur die Namen der Schiffe und die Zeiten, aber keine weiteren Daten registriert werden, fahndet die Wasserschutzpolizei nun nach zwei der damals vor Ort befindlichen Schiffe. Der Prozess soll am 31. August fortgesetzt werden. wb
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August 20, 2020 at 10:30PM
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Tod an Bord: Suche nach weiteren Schiffen - kreiszeitung.de
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